Energieausweis wird EU weit vereinheitlicht

Neuer Energieausweis ab Mai 2026: Das müssen Immobilienbesitzer jetzt wissen

Die Energiewende im Gebäudesektor nimmt Fahrt auf. Ab dem 29. Mai 2026 gelten EU-weit neue Regeln für den Energieausweis. Ziel der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden transparenter und vergleichbarer zu machen. Für Sie als Eigentümer in Deutschland bedeutet das einige wichtige Änderungen bei Verkauf, Vermietung und sogar bei bestehenden Verträgen.

1. Die neue Skala: Von A bis G

Bisher kannten wir in Deutschland die Effizienzklassen A+ bis H. Damit ist bald Schluss. Um die Vergleichbarkeit innerhalb Europas zu sichern, wird eine einheitliche Skala eingeführt:

  • Klasse A: Steht künftig für Nullemissionsgebäude.
  • Klasse G: Bildet die energetisch schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands ab.
  • Die Klassen dazwischen werden gleichmäßig verteilt.

Diese Harmonisierung erinnert an die bekannten Labels von Haushaltsgeräten und soll Miet- und Kaufinteressenten auf einen Blick zeigen, wie effizient eine Immobilie wirklich ist.

2. Erweiterte Vorlagepflicht – auch bei Vertragsverlängerung

Bisher war der Energieausweis vor allem bei einem Eigentümerwechsel oder einer Neuvermietung Pflicht. Ab Mai 2026 wird der Kreis der Betroffenen größer:

  • Mietvertragsverlängerungen: Auch wenn ein bestehender Mieter bleibt, aber der Vertrag verlängert wird, muss nun ein gültiger Ausweis nach neuem Standard vorliegen.
  • Größere Renovierungen: Wer sein Gebäude umfassend saniert, benötigt im Anschluss ein aktualisiertes Dokument.
  • Öffentliche Gebäude: Die Pflichten für Gebäude der öffentlichen Hand werden ebenfalls verschärft.

3. Der „Renovierungspass“ kommt

Zusätzlich zum reinen Energieausweis rückt der sogenannte Renovierungspass in den Fokus. In Deutschland wird dieser voraussichtlich eng mit dem bereits bekannten Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verknüpft. Der Ausweis der Zukunft ist also nicht mehr nur ein bloßes „Papier für die Akten“, sondern ein echtes Planungsinstrument, das konkrete Schritte zur CO2-Neutralität aufzeigt.

4. Was passiert mit alten Ausweisen?

Keine Panik: Bestehende Energieausweise behalten in der Regel ihre Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Aber Achtung: Sobald Sie nach dem Stichtag im Mai 2026 eine Immobilie neu vermieten oder verkaufen, und Ihr alter Ausweis die alte Skala (A+ bis H) nutzt, sollten Sie prüfen, ob eine Neuausstellung für die Rechtssicherheit und bessere Vermarktbarkeit sinnvoll ist.

Tipp für unsere Kunden: Ein aktueller, positiver Energieausweis kann den Immobilienwert um bis zu 15 % steigern. Er ist heute mehr denn je ein Qualitätsmerkmal auf dem Markt.


Fazit: Frühzeitig handeln lohnt sich

Die neuen Regelungen bringen mehr Bürokratie, aber auch mehr Klarheit. Wer rechtzeitig einen Energieberater konsultiert, vermeidet Bußgelder (die bis zu 10.000 € betragen können) und sichert sich den Zugang zu attraktiven Förderprogrammen.

Sie planen den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie? Wir von Schwebius Immobilien unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!