Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie geerbt haben, sollten Sie sich als erstes um einen Erbschein kümmern, damit Sie Ihr Erbe erhalten können. Er ist ein Nachweis darüber, dass Sie berechtigt sind, über das geerbte Vermögen zu verfügen.
Den Erbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. In der Regel ist das Amtsgericht an dem Ort zuständig, wo der Verstorbene zuletzt gemeldet war.
Kosten
Die Kosten für die Ausstellung des Erbscheins hängen mit der Höhe der Hinterlassenschaft zusammen. Je höher die Hinterlassenschaft, desto höher können die Kosten ausfallen. Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach der Gebührenordnung des „Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare“.
Gültigkeit
Der Erbschein berücksichtigt immer das Erbrecht zum Zeitpunkt des Erbfalls. Eine spätere Änderung des Erbrechts spielt dafür keine Rolle mehr.
Für die Beantragung eines Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht gibt es übrigens keine festgelegte Frist. Der Erbschein kann jederzeit beantragt werden.
Erbscheinantrag
Bei einer gesetzlichen Erbfolge benötigen Sie für den Antrag in der Regel:
✅ Das Testament oder einen Erbvertrag
✅ Heiratsurkunden
✅ Geburtsurkunden
✅ Sterbeurkunden
✅ Nachlasswert
✅ Schulden des Verstorbenen
✅ Personalausweis oder Reisepass
✅ Anschrift der Erben
Sie haben noch Fragen zum Thema Erbschein? Dann setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.
Ihr Richard Schwebius
Telefon: 01577 2070 264
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