Bei einer Staffelmiete ist alles rund um das Thema Mieterhöhung ganz genau geregelt. Doch ist das gut oder haben Sie als Vermieter dadurch eher Nachteile? Schauen wir uns hierzu alle Fakten zur Staffelmiete an.
🟢 Sie vereinbaren mit Ihrem Mieter im Mietvertrag zu welchem Zeitpunkt die Miete um welchen Betrag erhöht wird. Angegeben werden muss die jeweilige Erhöhung in Euro.
🟢 Erhöht werden darf alle 12 Monate, also einmal im Jahr.
🟢 Da der Betrag und der Zeitpunkt der Erhöhung im Vertrag festgehalten wurde, brauchen Sie die Erhöhung nicht noch einmal beim Mieter ankündigen.
🟢 Eine zusätzliche Mieterhöhung und Umlagen für Modernisierungsarbeiten usw. dürfen aber nicht erfolgen. Sie sollten sich also im Vorfeld überlegen, was die Erhöhung der Staffelmiete abdecken soll.
🟢 Betriebskosten hingegen dürfen Sie erhöhen, wenn diese Anpassungsmöglichkeit im Mietvertrag vereinbart ist.
🟢 Bei einer Staffelmiete sind die normalen Regeln zur Mieterhöhung ausgesetzt. Innerhalb von 3 Jahren darf diese um mehr als 20 Prozent steigen.
🟢 Setzen Sie die Staffelmiete zu gering an, können Sie diese nicht mehr nachträglich anpassen, denn der Vertrag ist zu diesen Mietkonditionen abgeschlossen worden.
➡️ Fazit
Durch die Transparenz kommt es bei einer anstehenden Mietanpassung zu keinem Ärger mit dem Mieter, weil Sie im Vorhinein schon über diesen Punkt gesprochen haben. Darüber hinaus ist die Durchsetzung der Mietanpassung für Sie als Vermieter viel einfacher möglich als bei einem normalen Mietvertrag. Andererseits sind Sie in der Mietanpassung weniger flexibel. Die Entscheidung, ob Sie einen Staffelmietvertrag verwenden sollten, liegt ganz an Ihren Plänen.