Sie sind Wohnungseigentümer und freuen sich schon auf die Eigentümerversammlung? Oder haben Sie eher einige Bedenken? Hier ist Ihre Merkliste für eine gute Vorbereitung und Teilnahme:
➡️ Ihre Einladung haben Sie mindestens 3 Wochen vorher in schriftlicher oder in Textform, z. B. per E-Mail, erhalten.
➡️ Alle zur Beschlussfassung anstehenden Themen sind benannt und die einzelnen Tagungsordnungspunkte genau bezeichnet.
➡️ Ihr Versammlungsort ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
➡️ Vertreter können eine schriftliche Vollmacht der Wohnungseigentümer vorweisen und sind somit abstimmungsberechtigt.
➡️ Seit dem 01.12.2020 gibt es die Möglichkeit, auch elektronisch an der Eigentümerversammlung teilnehmen zu dürfen. Hierfür ist ein entsprechender Beschluss notwendig.
❗️Achtung: Wird auch nur einer dieser Punkte nicht eingehalten, können die gefassten Beschlüsse angefochten werden.
Fragen zur Eigentümerversammlung? Ich unterstütze Sie gerne!
Telefon: 01577 2070 264
E-Mail: info@schwebius-immobilien.de
Ihr Richard Schwebius