Handelt es sich um einen gemeinsamen Mietvertrag, der beide Partner als Vertragspartei aufweist, dann kommt es in der Regel zu der Situation, dass einer aus dem Mietvertrag entlassen werden will.
▶️ Einigung mit dem Vermieter
Die einfachste Lösung ist, sich mit dem Vermieter zu einigen. Sollte der Vermieter sich mit der Lösung einverstanden erklären, dass eine Person aus dem Mietvertrag zu entlassen, sollten Sie darauf zu achten, dass dies als Vereinbarung niedergeschrieben und von allen Beteiligten unterschrieben wird.
▶️ Vermieter weigert sich
Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, eine Person aus dem Mietvertrag zu entlassen. Oft sprechen für Vermieter unterschiedliche Gründe dagegen.
▶️ Kündigung der gemeinsamen Wohnung & neuer Mietvertrag
Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur durch alle Mieter gemeinsam gekündigt werden. Es ist also notwendig, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und von beiden Partnern gemeinsam unterschrieben wird. In dem Fall wird für die Einzelperson, die in der Wohnung verbleiben möchte, ein neuer Mietvertrag aufgesetzt. Doch Vorsicht: Auch hier ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet einen neuen Mietvertrag mit Ihnen zu unterschreiben.
Nur einer der Partner ist im Mietvertrag geführt
▶️ Übertragung des Mietvertrages auf den anderen Partner
Setzen Sie Ihren Vermieter über Ihre Situation gemeinsam in Kenntnis, dass der Partner, auf den der Mietvertrag ausgestellt worden ist, die gemeinsame Wohnung verlassen hat und der verbliebene Partner den Mietvertrag übernehmen soll. Durch diese Mitteilung, die grundsätzlich von beiden Partnern schriftlich erklärt werden sollte, geht das Mietverhältnis von dem einen auf den anderen Partner über.
▶️ Kündigung des Mietvertrages über die Wohnung
Nicht selten kommt es vor, dass der Partner, der auszieht und alleine im Mietvertrag steht, die Wohnung kündigt, um keine Miete mehr zahlen zu müssen. In diesem Falle gilt das Mietverhältnis als beendet. Der in der Wohnung verbliebene Ehepartner muss demnach aus der Wohnung ausziehen.