Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fa. Richard Schwebius e. K. Immobilien
Wir haben Ihnen im Auftrag des Eigentümers bzw. des Vermieters die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über eine Immobilie (Mietvertrag, Pachtvertrag, Kaufvertrag bzw. Optionsvertrag) nachgewiesen.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Bei Zustandekommen eines Maklervertrages gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für das Vertragsverhältnis zwischen uns gelten – auch für den Fall des Nachweises künftiger Vertragsgelegenheiten – die nachfolgenden Regelungen:
- Die im Angebot / Exposé genannte Courtage gilt als vereinbart. Deren Akzeptanz ist Grundlage und Voraussetzung für weiterführende Verhandlungen, Gespräche bzw. für die Übermittlung von weiterführenden Informationen und Unterlagen des angebotenen Objektes sowie für die Herstellung eines Kontaktes zum Eigentümer.
- Die genannte und vereinbarte Courtage ist bei Abschluß des Kauf-/ Miet-/ Pacht- oder Optionsvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Die Courtage ist verdient, sobald aufgrund unserer Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag geschlossen wird, der die rechtliche Verfügungsmacht, auch zeitweise, über unser Angebot gewährt.
- Für einen erfolgreichen Nachweis reicht die erstmalige Bekanntgabe des Eigentümers, des Verkäufers bzw. des Vermieters eines Objektes oder der sonstigen Gelegenheit zum Vertragsabschluß aus.
- Sinngemäß gilt dies auch, wenn Sie mit dem nachgewiesenen Vertragspartner oder dem Eigentümer eines nachgewiesenen Objektes einen Vertrag über ein anderes bzw. ein weiteres Objekt abschließen.
- Soweit Ihnen der gegenständliche oder ein künftiger Nachweis bereits bekannt ist, ist uns diese Tatsache innerhalb von fünf Tagen nach Zugang unseres Angebotes unter nachprüfbaren Angaben des vorrangigen Nachweises bzw. Ihrer sonstigen Vorkenntnis mitzuteilen.
- Sämtliche Nachweise und Informationen, die Sie von uns erhalten, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
-Im Falle unzulässiger Weitergabe und Abschluß eines Vertrages durch den Dritten, sind Sie zur Zahlung in Höhe der vereinbarten Courtage an uns verpflichtet. - Das Recht zur Geltendmachung von Schadenersatz, insbesondere einer uns entgangenen Courtage von einem anderen Vertragspartner bleibt unberührt.
- Alle Angabe hinsichtlich des Vertragspartners oder des Objektes beruhen auf Angaben des Eigentümers, des Verkäufers bzw. des Vermieters. Wir übernehmen für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit keine Gewähr.
- Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
- Nebenabreden werden und sind nicht getroffen.
- Änderungen und Ergänzungen unseres Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
- Teilweise Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit des vorstehenden Inhalts unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren diese Vereinbarung im übrigen nicht.
Der Gerichtsstand ist Pforzheim
— Kostenlose Wertermittlungen —
§ 1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann.
Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.
b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im folgenden als “Nutzungsvertrag” bezeichnet wird.
Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.
§ 2 Gegenstand des Vertragsverhältnisses
a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.
a) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.
c) Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.
§ 3 Pflichten des Nutzers
a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.
§ 4 Haftung
1. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.
2. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
3. Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegennüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.
4. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
5. Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.
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